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Nebenberuflich gründen

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Was nebenberuflich eigentlich heißt

Eine Anmeldung als „nebenberufliche Gründung“ gibt es nicht. Du meldest dein Gewerbe oder deine freiberufliche Tätigkeit ganz normal an. Ob deine Selbstständigkeit als nebenberuflich gilt, stuft am Ende deine Krankenkasse ein, und an dieser Einstufung hängen Beiträge und Pflichten.

Als Faustregel gilt: Deine Selbstständigkeit bleibt nebenberuflich, solange du dafür weniger als etwa 20 Stunden pro Woche aufwendest, dein Gewinn unter dem Einkommen aus deiner Anstellung bleibt und du höchstens geringfügig Beschäftigte einsetzt. Die Krankenkasse betrachtet das Gesamtbild, feste Grenzwerte gibt es kaum. Wer deutlich mehr Zeit oder Einkommen in die Selbstständigkeit verlagert, gilt als hauptberuflich selbstständig, mit spürbaren Folgen bei der Krankenversicherung. Kläre die Einstufung deshalb früh und direkt mit deiner Kasse, am besten schriftlich.

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Dein Arbeitgeber: informieren statt hoffen

Grundsätzlich darfst du neben deinem Job selbstständig arbeiten. Ein Arbeitsvertrag kann eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig machen, ein generelles Verbot ist in aller Regel unwirksam. Trotzdem gibt es klare Grenzen: Du machst deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz, du nutzt weder Arbeitszeit noch Arbeitsmittel für dein eigenes Geschäft, und deine Leistung im Job leidet nicht. Der Urlaub bleibt zur Erholung da, eine Erwerbstätigkeit, die dem widerspricht, ist dort tabu. Unser Rat: Sprich offen mit deinem Arbeitgeber und halte das Ergebnis schriftlich fest. Eine Nebentätigkeit, die irgendwann auffliegt, belastet das Arbeitsverhältnis mehr als jedes offene Gespräch. Viele Arbeitgeber reagieren entspannter als erwartet, manche werden sogar deine ersten Kund:innen. Drei Konstellationen mit Besonderheiten: Beamt:innen brauchen für eine Nebentätigkeit eine Genehmigung ihres Dienstherrn. In der Elternzeit ist eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglich, die Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt. In Teilzeit gelten dieselben Regeln wie in Vollzeit, nur mit mehr Spielraum bei der Stundenzahl

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Steuern: zwei Einkommen, eine Erklärung

Bei der Anmeldung läuft alles wie bei jeder anderen Gründung: Freiberufler:innen melden sich beim Finanzamt, Gewerbetreibende zusätzlich beim Gewerbeamt. Wie das geht, findest du unter „Ich möchte gründen“. Steuerlich zählt dein Gewinn aus der Selbstständigkeit zu deinem übrigen Einkommen dazu. Dein Gehalt hat den Steuersatz bereits nach oben geschoben, jeder Euro Gewinn wird deshalb vergleichsweise hoch besteuert. Lege von Anfang an einen festen Anteil deiner Einnahmen zurück, ein Drittel ist ein guter Startwert. Die erste Nachzahlung kommt sonst genau dann, wenn du sie am wenigsten brauchst. Die Kleinunternehmerregelung passt für viele nebenberufliche Gründungen: Bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer und sparst dir die Voranmeldungen. Arbeitest du überwiegend für Unternehmen, kann der Verzicht auf die Regelung günstiger sein, weil du dann Vorsteuer ziehen kannst. Diese Entscheidung triffst du bewusst, sie lässt sich nur mit Bindungsfristen ändern. Anfangsverluste kannst du mit deinem Gehalt verrechnen, das senkt deine Steuerlast. Das Finanzamt erwartet dafür eine erkennbare Gewinnabsicht. Wer über Jahre nur Verluste schreibt, riskiert die Einstufung als Liebhaberei, dann entfällt die Verrechnung rückwirkend.

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Kranken- und Sozialversicherung: die gute Nachricht

Solange deine Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt, bist du über deine Anstellung kranken- und pflegeversichert wie bisher. Auf den Gewinn aus deiner Selbstständigkeit fallen in der gesetzlichen Kasse dann keine zusätzlichen Beiträge an. Das ist der größte finanzielle Vorteil dieser Gründungsform und ein Grund mehr, die Einstufung sauber zu klären. Zwei Punkte verdienen trotzdem deinen Blick: Für bestimmte Gruppen wie Lehrende, Künstler:innen und Publizist:innen besteht auch im Nebenerwerb Rentenversicherungspflicht. Details dazu findest du auf der Seite für Soloselbstständige. Arbeitest du dauerhaft fast nur für eine:n einzige:n Auftraggeber:in, prüfe das Thema Scheinselbstständigkeit über ein Statusfeststellungsverfahren.

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Acht Stunden pro Woche sind ein Geschäftsmodell, wenn der Preis stimmt

Neben einem vollen Job bleiben dir realistisch acht bis zehn Stunden pro Woche. Davon geht Zeit für Verwaltung, Buchhaltung und Akquise ab. Verkaufen kannst du vielleicht die Hälfte. Rechne das einmal ehrlich durch, bevor du deine Preise festlegst. Hier lauert die teuerste Falle des Nebenerwerbs: Weil dein Gehalt die Miete zahlt, fühlt sich ein niedriger Preis harmlos an. Deine Kund:innen gewöhnen sich an diesen Preis, und wenn du später wachsen willst, bekommst du ihn kaum noch angehoben. Kalkuliere deshalb von Anfang an so, als müsste die Selbstständigkeit dich tragen. Wie du Stunden- und Tagessätze sauber herleitest, zeigt dir die Kalkulationslogik auf der Seite für Soloselbstständige.

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Vom Nebenerwerb in den Vollerwerb

Für viele bleibt der Nebenerwerb dauerhaft die richtige Form, als zweites Standbein mit Absicherung. Für andere ist er die Rampe. Drei Signale zeigen dir, dass der Wechsel realistisch wird: Deine Umsätze sind über mehrere Monate stabil, du lehnst regelmäßig Anfragen ab, weil die Zeit fehlt, und du hast Rücklagen für mindestens sechs Monate aufgebaut. Beim Wechsel selbst gibt es drei Aufgaben: Informiere deine Krankenkasse, denn ab jetzt zahlst du eigene Beiträge. Prüfe deine Kalkulation, denn dein Preis muss jetzt wirklich tragen. Prüfe deine Finanzierung, denn Förderkredite stehen auch Gründungen offen, die aus dem Nebenerwerb in den Vollerwerb wachsen. Einen Überblick gibt dir die Seite „Ich brauche Kapital“ und die Förderdatenbank im internen Bereich.

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