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GRÜNDEN AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT

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Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Der Gründungszuschuss: die wichtigste Förderung bei ALG 1

Wenn du Arbeitslosengeld 1 beziehst und hauptberuflich gründen willst, ist der Gründungszuschuss dein zentrales Instrument. Er läuft in zwei Phasen: In den ersten sechs Monaten bekommst du dein Arbeitslosengeld in voller Höhe weiter, plus 300 Euro monatlich für deine soziale Absicherung. Danach kannst du für weitere neun Monate die 300 Euro erhalten, wenn du deine hauptberufliche Selbstständigkeit nachweist.

Die Voraussetzungen: Du hast bei der Gründung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld. Du stellst den Antrag, bevor du gründest, und beziehst mindestens einen Tag Arbeitslosengeld. Du legst einen Businessplan vor, den eine fachkundige Stelle geprüft und für tragfähig erklärt hat. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel Kammern, Gründungszentren oder Berater:innen, viele findest du im Expert:innenverzeichnis der Plattform. Der wichtigste Satz zum Schluss: Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch, und die Vermittlung in eine Anstellung hat aus Sicht der Agentur Vorrang. Dein Gegenüber entscheidet nach Aktenlage und nach Eindruck. Ein durchdachter Businessplan, eine saubere Finanzplanung und ein klares Bild davon, warum die Selbstständigkeit für dich der bessere Weg ist, entscheiden hier über den Bescheid. Bereite dieses Gespräch so vor wie ein Bankgespräch.

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Sperrzeit und Reihenfolge:

Die teuersten Fehler auf diesem Weg sind Reihenfolgefehler. Drei Regeln schützen dich. Erstens: Wer selbst kündigt, riskiert eine Sperrzeit von zwölf Wochen beim Arbeitslosengeld. Eine Gründung direkt aus dem Job heraus planst du deshalb anders, sprich vorher mit der Agentur oder gründe zunächst nebenberuflich. Zweitens: Der Antrag auf Gründungszuschuss kommt vor der Gewerbeanmeldung. Wer erst gründet und dann fragt, bekommt nichts. Drittens: Dein restlicher Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt bei der Gründung mit Zuschuss nicht sofort, er bleibt für einige Jahre bestehen. Das ist dein Sicherheitsnetz, falls die Selbstständigkeit endet.

Für den Gründungszuschuss brauchst du einen Businessplan mit Tragfähigkeitsbescheinigung. Sieh das als Chance statt als Hürde: Ein Plan, der eine fachkundige Stelle überzeugt, überzeugt später auch eine Bank. Was hineingehört, findest du unter „Ich möchte gründen“, das Finanzplan-Tool im internen Bereich rechnet dir Kapitalbedarf und Rentabilität durch. Dazu kommt ein Instrument, das viele nicht kennen: Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann die Agentur für Arbeit dir ein Gründungscoaching vollständig bezahlen, von der Ideenprüfung bis zum fertigen Businessplan. Frag im Beratungsgespräch konkret danach

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Gründen aus der Arbeitslosigkeit
Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Nach dem Start: deine Absicherung gehört dir

Mit dem Tag der hauptberuflichen Gründung übernimmst du deine Absicherung selbst. Die Krankenversicherung läuft freiwillig gesetzlich oder privat weiter, die Beiträge richten sich nach deinem Gewinn, es gilt ein Mindestbeitrag. Die 300 Euro aus dem Gründungszuschuss sind genau dafür gedacht. Prüfe außerdem die freiwillige Arbeitslosenversicherung: Du kannst sie innerhalb von drei Monaten nach der Gründung beantragen und sicherst dir damit einen Anspruch für den Fall, dass es anders läuft als geplant. Mehr zur Absicherung findest du auf der Seite für Soloselbstständige.

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Das Einstiegsgeld: die Förderung beim Jobcenter

Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter zuständig und das Instrument heißt Einstiegsgeld. Es wird zusätzlich zu deiner Grundsicherung gezahlt, Höhe und Dauer legt dein Jobcenter fest, möglich sind bis zu 24 Monate. Auch hier gilt: Ermessensleistung, Antrag vor dem Start, Businessplan mitbringen. Zusätzlich kann das Jobcenter Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Anschaffungen leisten, etwa für Werkzeug oder Erstausstattung. Frag aktiv danach, diese Leistungen werden selten von selbst angeboten.

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